Frühpensionierung von Beamten: Berlin ist Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich

von , 27.06.2020, 20:39 Uhr

Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen, sind für den Staat besonders teuer. Einem zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz stehen oftmals langjährige Pensionszahlungen gegenüber, die von uns Steuerzahlern finanziert werden müssen. Eine Untersuchung der Frühpensionierungen in allen 16 Bundesländern ergab, dass es im Stadtstaat Berlin besonders häufig zu Frühpensionierungen kommt.

Kann ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen, gilt er als dienstunfähig. Liegt ein entsprechendes ärztliches Gutachten vor, wird der Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Bundesweit kam es in früheren Jahren zu derart hohen Fallzahlen, dass der Gesetzgeber diese Entwicklung nicht länger hinnehmen wollte. Besonders dramatisch war die Lage im Schulbereich. Dort beruhte jede zweite Pensionierung auf Dienstunfähigkeit.

Als der Gesetzgeber dann im Jahr 2001 hohe Abschläge für Frühpensionäre einführte, änderte sich das Bild. Die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit in Pension gehenden Beamten sank schlagartig ab. Auch andere rechtliche und sonstigen Maßnahmen wurden ergriffen, um der Frühpensionierung entgegenzuwirken. Dies alles hat dazu geführt, dass die Zahl der Frühpensionierungen seit Jahren rückläufig ist. 

Deutliche Unterschiede bei der Frühpensionierung zwischen den Bundesländern      

Es gibt allerdings immer noch beträchtliche Unterschiede bei der Quote der Frühpensionierungen zwischen den einzelnen Bundesländern, was die Ergebnisse der erwähnten Untersuchung belegen. So belief sich der Anteil der Frühpensionierungen an allen Pensionsfällen im Jahr 2010 bei der Gesamtheit aller Bundesländer auf 20,0 Prozent. Im Jahr 2017 machten die Frühpensionierungen nur noch einen Anteil von 12,9 Prozent aus. In Berlin lag die Quote der Frühpensionierungen bei 31,3 Prozent im Jahr 2010, sank dann auf 18,8 Prozent im Jahr 2017.      

Weniger Frühpensionierungen im Schulbereich in Berlin      

Die Frühpensionierungsquote wegen Dienstunfähigkeit in Berlin war trotz sinkender Tendenz in den Jahren 2010 bis 2017 durchgängig deutlich höher als in den anderen Bundesländern. Auch die beiden andern Stadtstaaten Bremen und Hamburg wiesen niedrigere Werte auf. Das Absinken der Berliner Frühpensionierungsquote führte die zuständige Senatsverwaltung vorwiegend auf Maßnahmen im Bereich der Lehrkräfte zurück. Im Schulbereich seien in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen des präventiven Gesundheitsmanagements implementiert worden.

Berlin nutzt das Instrument der Teildienstfähigkeit      

Die erwähnte Untersuchung hat sich auch mit dem Instrument der Teildienstfähigkeit beschäftigt. Nach den geltenden Bestimmungen soll von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn der Beamte seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann. Die Teildienstfähigkeit ermöglicht es mithin, dass Beamte mit gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin Dienst unter individuell erleichterten Bedingungen leisten. Für Berlin wurde festgestellt, dass die Zahl der nur teilweise dienstfähigen Beamten in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, und zwar von 3 Fällen im Jahr 2009 auf 128 Fälle im Jahr 2018. Dabei handelt es sich überwiegend um Lehrkräfte.      

Reaktivierung und anderweitige Verwendung kommen selten vor      

Die öffentlichen Arbeitgeber in allen Bundesländern sind bestrebt, die Anzahl der Frühpensionierungen durch den Einsatz weiterer Instrumente zu vermindern. Beispielsweise kann ein frühpensionierter Beamter reaktiviert werden, wenn sich sein Gesundheitszustand verbessert, wovon jedoch nur selten Gebrauch gemacht wird. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten. Auch diese Möglichkeit hat in der Verwaltungspraxis keine große Bedeutung erlangt. An einer Verwendung an anderer Stelle haben häufig weder der betreffende Beamte noch die in Frage kommende Dienststelle Interesse, so dass es schließlich doch zur Frühpensionierung kommt.      

Bei den Frühpensionierungen könnte noch mehr getan werden      

Zunehmend versuchen Behörden in ganz Deutschland, durch ein modernes Gesundheitsmanagement bzw. Wiedereingliederungsmanagement nach längeren Erkrankungen den Eintritt des vorzeitigen Ruhestandes zu verhindern. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Sinnvoll wäre es auch, die amtsärztlichen Untersuchungen, durch welche die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, zu intensivieren. Zurzeit sind die amtsärztlichen Gutachten in vielen Fällen formelhaft und ohne konkreten Bezug zu den dem Beamten übertragenen Aufgaben. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich bei den Frühpensionierungen einiges gebessert hat, liebe Leserinnen und Leser, dass jedoch durchaus noch mehr getan werden könnte, meint

Gotthilf Steuerzahler

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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar

Gotthilf Steuerzahler