Die Bundeswehr gibt sich seit Jahren wenig Mühe, die Abrechnung bestimmter Leistungen, die sie für Dritte erbringt, zu verbessern. Zusagen des Verteidigungsministeriums, in Zukunft werde alles besser, wurden mehrfach nicht eingehalten.
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Die Bundeswehr versorgt ausländische Truppenteile sowie Behörden und zivile Einrichtungen mit logistischen Leistungen. Zum Beispiel gibt sie Betriebsstoffe, also Diesel und Benzin, an Nato-Verbündete ab. Auch lässt sie Personen, die nicht Angehörige der Bundeswehr sind, bei ihren Flügen mitfliegen. Für die Bundeswehr ist vorgeschrieben, dass für die Erbringung solcher Leistungen ein kostendeckendes Entgelt zu erheben ist.
Bereits in den Jahren 2007 und 2014 gab es Kritik an der Abrechnungspraxis der Bundeswehr bei diesen Leistungen. Sie setze die Preise für die Betriebsstoffe nicht kostendeckend fest und stelle nicht sicher, dass tatsächlich alle Leistungen in Rechnung gestellt würden.
Hinzu komme, dass die Bundeswehr die Entgelte erst Monate oder Jahre später abrechne. Es gebe auch kein geregeltes Mahnverfahren für offene Forderungen. Das Bundesverteidigungsministerium sagte daraufhin dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages zu, die Abrechnung dieser Leistungen zu optimieren.
Keine Verbesserung bis zum Jahr 2016
Im Jahr 2016 ergab eine Überprüfung, dass die Abrechnungsprozesse immer noch nicht verbessert worden waren. Der Bundeswehr fehlte weiterhin ein Überblick über die logistischen Leistungen für Dritte. Offene Forderungen reichten zurück bis in das Jahr 2009. Erneut sagte das Verteidigungsministerium eine Verbesserung der Abrechnungen zu. Die offenen Forderungen würden schnellstmöglich eingetrieben werden.
Hohe Außenstände im Jahr 2019
Im Jahr 2019 räumte das Verteidigungsministerium ein, seine Zusagen nicht umgesetzt zu haben. Für das Jahr 2017 waren noch logistische Leistungen für Dritte in Höhe von 0,85 Millionen Euro abzurechnen und für das Jahr 2018 weitere 1,65 Millionen Euro. Offene Forderungen von 0,60 Millionen Euro reichten unverändert bis in das Jahr 2009 zurück. Einige Schuldner befanden sich mittlerweile in Insolvenzverfahren.
Ein Zeitplan für die Prozessoptimierung wurde nicht vorgelegt
Weiterhin hat das Verteidigungsministerium ausgeführt, dass es zunächst eine Prozessoptimierung eingeleitet habe. Zuerst seien die Abrechnungsprozesse zu analysieren und in einem nächsten Schritt mit den Abrechnungsgrundlagen zu harmonisieren. Die Vorbereitung der Gespräche und die Anpassung der Regelungen seien zeitaufwendig. Einen detaillierten Zeitplan konnte das Ministerium nicht vorlegen. Die offenen Forderungen zur Abgabe von Betriebsstoffen seien größtenteils abgebaut worden.
Die Analyse der Abrechnungsprozesse hätte viel früher erfolgen müssen
Es ist nicht hinnehmbar, dass das Verteidigungsministerium die Abrechnung von logistischen Leistungen für Dritte bislang nicht verbessert hat, obwohl es dies mehrfach zugesagt hat. Die Bundeswehr hat zunächst nur die offenen Altfälle bearbeitet. Damit hat sie jedoch nur Symptome bekämpft, ohne an die Ursachen heranzugehen. Man hätte viel früher in die Analyse der einzelnen Abrechnungsprozesse einsteigen müssen.
Ein genauer Zeitplan für die Lösung des Problems muss vorgelegt werden
Man kann sich nur wundern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages sich mehrfach mit leeren Versprechungen hat abspeisen lassen. Er hat es einfach hingenommen, dass gemachte Zusagen wieder und wieder nicht eingehalten wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist zurzeit erneut mit der Angelegenheit befasst. Er muss nunmehr darauf bestehen, dass das Verteidigungsministerium einen genauen Zeitplan vorlegt, bis wann die Probleme mit der Abrechnung logistischer Leistungen endgültig beseitigt werden sollen, meint mit Nachdruck
Ihr
Gotthilf Steuerzahler
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Dieser Text stammt aus dem kostenlosen Newsletter Claus Vogt Marktkommentar.