EZB kündigt Maßnahmenpaket zur vorübergehenden Lockerung der Kriterien für Sicherheiten an
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Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) verabschiedete heute ein Maßnahmenpaket zur vorübergehenden Lockerung der Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten, um deren Verfügbarkeit für die Geschäftspartner des Eurosystems zu erhöhen und diesen die Teilnahme an liquiditätszuführenden Geschäften wie den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III-Geschäfte) zu erleichtern.