In weitgehendem Einklang mit einem kürzlich von dem Hamburger Kapitalmarktrechtsprofessor Kai-Oliver Knops (ein aktives SPD-Mitglied) und dem Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp verfassten Gutachten sprach nun auch der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof in Bezug auf die von der Europäischen Zentralbank durchgedrückten Negativzinsen von einer heimlichen und rechtswidrigen Besteuerung, die mutmaßlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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Negativzinsen sind doppelte Besteuerung von Geld
Im Gegensatz zu früheren Zeiten, so Kirchhof, sei nicht mehr der Grundbesitz „das wichtigste Gegenwartseigentum“, sondern das Geldvermögen. Und dieses müsse, wenn es z.B. einer Bank überlassen wird, „prinzipiell nutzbar, prinzipiell ertragsfähig“ sein. Negativzinsen seien laut Kirchhof dagegen eine „heimliche und doppelte Besteuerung von Geld, das der Bürger bereits als Einkommen versteuern mußte“. Ähnlich argumentieren Knops und Schirp, die in ihrem Gutachten ebenfalls den „Steuercharakter“ von Negativzinsen nachweisen:
„In Wirklichkeit handelt es sich (nicht) um Zinsen, es ist ja keine Vergütung für Kapital. Es sind auch keine Strafzinsen, wie die Presse gerne schreibt, denn dabei geht es um Sanktionen für nicht eingehaltene Verpflichtungen. Es ist eine Art versteckte Steuer, der richtige Begriff wäre ‚sonstige Abgabe‘“, schrieb Knops dazu in einem Beitrag für die „Wirtschaftswoche“. Tatsächlich sollen die Negativzinsen die Banken zu einer günstigen Kreditvergabe bewegen, was laut Knop einer „Abgabe mit Leitwirkung“ entspreche.
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EZB fehlt die Steuerhoheit
Doch für den Erlaß einer derartigen „Lenkungsabgabe“ fehle der EZB die Steuerhoheit, ganz zu schweigen von einer ausreichenden parlamentarischen Mitwirkung. Darüber hinaus sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet worden, Eigentumsrechte würden „massiv verletzt“ und „Rechtsstaatsgarantien nicht gewahrt“. Einzelsparer, an die die von der EZB erhobenen Negativzinsen weitergegeben werden, können sich dagegen allerdings mangels einer direkten Rechtsbeziehung zur EZB nicht rechtlich zur Wehr setzen. Dies bliebe Banken bzw. Bankenverbänden vorbehalten. Knops hofft, daß sich bald ein mutiger Kläger findet. (tb)
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