Kern der Rechtsstaatlichkeit ist die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik. Unrechtsstaaten zeichnen sich dagegen dadurch aus, daß die Justiz zum Handlanger politischer Wünsche verkommt und nicht mehr verfassungsrechtlich geschützte Individualrechte der Bürger gewahrt werden, sondern eine politisch verwobene Gefälligkeitsjustiz vor allem bürgerliche Grundrechte infrage stellt. Genau dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun der deutschen Justiz bescheinigt.
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Staatsanwaltschaften sind verlängerte Arme der Politik
Danach ist die deutsche Justiz nicht unabhängig, weil zum Beispiel internationale Haftbefehle von Staatsanwälten statt von Richtern ausgestellt werden und die Staatsanwälte politisch weisungsgebunden sind. Es entscheidet also nicht ein ordentliches Gericht darüber, wer international verfolgt und verhaftet werden soll, sondern eine Staatsanwaltschaft, die ein verlängerter Arm der Politik ist, weil sie von dieser erteilte Weisungen umzusetzen hat.
Ebenso befremdlich ist, daß im Ergebnis Rechtsbeugung dadurch möglich wird, daß Strafverfahren aufgrund politischer Weisungen nicht eröffnet werden, wie es zuletzt im Falle der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geschah. Das Gleiche trifft aber ebenso auf diverse SPD-Minister zu, bei denen es angeblich sogar eine Preisliste für Vorträge, Gespräche etc. geben soll, was auf nicht erklärte und ggf. auch nicht statthafte Nebeneinkünfte schließen läßt. Besonders sticht hierbei Justizminister Heiko Maas (SPD) hervor, der die systematisch notwendigen und gebotenen Strafverfahren zu eröffnen verbietet. So wurde z.B. kein Strafverfahren gegen Barbara Hendricks (SPD) eröffnet, die zu Wahlkampfzeiten als ehemalige Staatssekretärin und Bundesumweltministerin Wikileaks-Meldungen zufolge 150 Mio. Euro an die Clinton-Foundation für ein angebliches und bis heute nicht umgesetztes Umweltprojekt freigab.
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Beraterhonorare können als Korruption ausgelegt werden
Ebenso wurden die über 150 Mio. Euro Beraterhonorare, die auch an Familienmitglieder von Frau von der Leyen geflossen sind, als „Korruption“ bemängelt. Dabei wurden allein über 30 Mio. Euro für die Entwicklung des Bundeswehrslogans „Gas, Wasser, Schießen“ großzügig verteilt. Dass Strafverfahren gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Rechtsübertretungen im Falle der illegalen Grenzöffnung unterbunden werden, ist insofern noch zu verstehen, weil diese ein politisches Beben auslösen würden, vor dem sich der gesamte Verwaltungsapparat und das politische Establishment fürchten müßten. Es ändert aber nichts an der Tatsache, daß der EuGH hinsichtlich der Verflechtung von Politik und Justiz in Deutschland rechtsstaatliche Bedenken hegt. (eh)
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