Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) – Juli 2019
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, 26.07.2019, 13:15 Uhr
Am 26. Juli 2019 gab die EZB bekannt, dass die Unterzeichner des Goldabkommens der Zentralbanken bei dessen Auslaufen am 26. September 2019 eine erneute förmliche Vereinbarung über Goldbestände für nicht mehr erforderlich halten. Die Zuständigkeiten der einzelnen nationalen Zentralbanken für die Verwaltung ihrer eigenen Goldbestände bleiben von diesem Beschluss unberührt. Nähere Einzelheiten sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die auf der Website der EZB abrufbar ist.